Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal im Einzelhandel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Fähren, Bankfilialen und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz bei allen öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150,- Euro geahndet.
In den Hotels gilt aktuell nur für die Mitarbeiter eine Maskenpflicht. An Stränden muss keine Maske getragen werden.
Bis zum 15. Septmber 2020 gilt auf Kreta eine strengere Maskenpflicht – sowohl innerhalb von Räumen als auch unter freiem Himmel. In den Hotels findet ihr konkrete Informationen für die einzelnen Zonen. Am Strand ist die Verwendung einer Maske nicht zwingend erforderlich, solange die soziale Distanz eingehalten wird.